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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Dienstunfähigkeitsversicherung für Vollzugsbeamte – Polizei-, Bundesgrenzschutz- und Feuerwehr-Beamte

Hohes Risiko für Vollzugsbeamte

Vollzugsbeamte der Polizei, der Bundespolizei, des Bundesgrenzschutzes, der Justiz, des Zolls und der Feuerwehr werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 12 bzw. 24 Monate wieder voll arbeitsfähig ist.

Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin trifft übrigens diejenige Dienststelle, die für die Ernennung zuständig war. Dies gilt auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Für den versicherten Beamten stellt die Anerkennung seiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar.

Entsprechende Dienstunfähigkeits-Klauseln der Versicherer erweitern den Versicherungsschutz bei Beamten soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel ist nicht ausreichend.

Autor: Udo Langkau | 05.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


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