Das Risiko Dienstunfähigkeit können Beamte gezielt absichern
Risiko Dienstunfähigkeit absichern
Beamte können aus Ihrem Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn nicht berufsunfähig werden,
sondern nur dienstunfähig. Das bedeutet, bei Minderung der Arbeitskraft des Beamten durch körperliche oder geistige Schäden können Beamte dienstunfähig werden. Das bedeutet, als dienstunfähig können Beamte angesehen werden, wenn Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und für den Beamten weiterhin keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Längere Fristen gelten allerdings bei Vollzugsbeamten und Soldaten.
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Autor: Udo Langkau | 23.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung

