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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Das Risiko Dienstunfähigkeit können Beamte gezielt absichern

Risiko Dienstunfähigkeit absichern

Beamte können aus Ihrem Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn nicht berufsunfähig werden,
sondern nur dienstunfähig. Das bedeutet, bei Minderung der Arbeitskraft des Beamten durch körperliche oder geistige Schäden können Beamte dienstunfähig werden. Das bedeutet, als dienstunfähig können Beamte angesehen werden, wenn Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und für den Beamten weiterhin keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Längere Fristen gelten allerdings bei Vollzugsbeamten und Soldaten.

Sind die Tarifbedingungen für alle Beamten gleich?

Nein, denn es gibt je nach dem welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt angepasste Klauseln.Beim Verwaltungsbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich, wenn der Versicherer eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit erbringen soll. Unser Tarif- und Bedingungsvergleich hilft Ihnen, die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden.

Autor: Udo Langkau | 23.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


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