Private Krankenversicherung – Wegfall des „Ostabschlages“
Das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Bundesländern wurde vom Bundesrat verabschiedet.
Das Gesetz trat zum 01.01.2007 in Kraft.
Das Gesetz sieht unter anderem die Aufhebung des bisher geltenden „Ostabschlages“ für privatärztliche und zahntechnische Leistungen sowie Leistungen freiberuflicher Hebammen vor.
Die einzelnen PKV Anbieter werden unterschiedlich reagieren, z.B. werden einige Anbieter zum 01.02.2007 Beitragsanpassungen durchführen, andere werden Ihren Kunden Umstellungsangebote in ein anderes Tarifwerk unterbreiten. Nur wenige PKV Versicherer werden den Basistarif ( Osttarif ) weiterhin fortführen und für Neukunden geöffnet lassen.
Wer ist davon betroffen ?
Davon betroffen sind nur einige Personen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin,
vorausgesetzt das sie einen Basistarif ( Osttarif ) besitzen. Betroffene Personen sollten daher
Ihre PKV auf dem Prüfstand stellen und vergleichen.
Autor: Udo Langkau | 14.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung

