Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch Körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik sind die meisten Fälle durch Krankheiten verursacht. Als dienstunfähig können Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn sie infolge von Erkrankungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig werden.
Hinweis:
Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtarzt festgestellt und durch den Dienstherrn
ausgesprochen.
Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung

