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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Archiv: 31.01.07

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch Körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik sind die meisten Fälle durch Krankheiten verursacht. Als dienstunfähig können Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn sie infolge von Erkrankungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig werden.

Hinweis:

Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtarzt festgestellt und durch den Dienstherrn
ausgesprochen.

Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“. Doch was ist, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder Unfall dauerhaft geschädigt wird und ein Beamter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Die finanziellen Folgen können zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Sind die
Kinder noch im Haus, gehen zur Schule oder studieren, oder wurde ein Eigenheim angeschafft, ist die monatliche Kostenbelastung sehr hoch. Für diesen Fall gilt es frühzeitig vorzusorgen, beispielsweise mit einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

» Dienstunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


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