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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Archiv: Januar 2007

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch Körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik sind die meisten Fälle durch Krankheiten verursacht. Als dienstunfähig können Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn sie infolge von Erkrankungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig werden.

Hinweis:

Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtarzt festgestellt und durch den Dienstherrn
ausgesprochen.

Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“. Doch was ist, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder Unfall dauerhaft geschädigt wird und ein Beamter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Die finanziellen Folgen können zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Sind die
Kinder noch im Haus, gehen zur Schule oder studieren, oder wurde ein Eigenheim angeschafft, ist die monatliche Kostenbelastung sehr hoch. Für diesen Fall gilt es frühzeitig vorzusorgen, beispielsweise mit einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

» Dienstunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung – Absicherung für Beamte gegen Dienstunfähigkeit wird schwieriger

Nur wenige Versicherer bieten noch eine Absicherung für Beamte

In Deutschland bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften eine „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung gegen das Risiko Dienstunfähigkeit an. Die Gründe dafür sind vielfältig und unterschiedlich, z.B. steigende BU- und DU-Leistungsfälle in den letzten Jahren, hohe Ablehnungsqouten bei der Antragstellung .etc. Zudem werden die Beamten in unterschiedliche Beamtengruppen eingestuft. Die Zahlen sprechen für sich: Jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze. Deshalb passen die Anbieter ihre Bedingungen an und bieten die Dienstunfähigkeitsklausel nur noch für bestimmte Berufsgruppen an, modifizieren ( verschlechtern ) die Versicherungsbedingungen oder ziehen sich komplett aus dem Bereich zurück.

» Dienstunfähigkeitsversicherung – Absicherung für Beamte gegen Dienstunfähigkeit wird schwieriger

Autor: Udo Langkau | 28.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Die Versicherungssteuer wurde zum 01.01.2007 erhöht

Erhöhung der Versicherungssteuer ab dem 01.01.2007

Die Eckwerte für die Versicherungssteuer haben sich erhöht, es gelten folg. Sätze:

  • Feuerversicherung 14 %
  • Wohngebäudeversicherung mit Feuer 17,5 %
  • Hausratversicherung mit Feuer 18 %
  • Glas, Haftpflicht- Unfall- und Solaranlagenversicherung 19 %
  • Seeschiffskaskoversicherungen 3 %
  • Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr 3,8 %

Wegen der besonderen sozialen Bedeutung sind vom Gesetzgeber Lebens- und Krankenversicherungen ausgenommen ebenso die Beiträge zur Sozialversicherung.

Autor: Udo Langkau | 16.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen


Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker

Absicherung der Arbeitskraft

Besonders junge Akademiker tragen bei dauerhaften Erkrankungen und Unfällen hohe finanzielle Risiken, da sie erst am Anfang Ihres Berufslebens stehen. Die gesetzliche BU-Rente gibt es so gut wie nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die Erwerbsunfähigkeitsrente, bei der der Beruf, den der Betreffende zuvor ausgeübt hat, keine Rolle mehr spielt und eine Unfallversicherung reicht zur Absicherung nicht aus. Deshalb haben für Sie umfangreiche Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit zusammengestellt, worauf Sie beim Abschluss und Vergleich einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker achten sollten, denn die Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter sind unterschiedlich.

» Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker

Autor: Udo Langkau | 15.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung


Private Krankenversicherung – Wegfall des „Ostabschlages“

Das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Bundesländern wurde vom Bundesrat verabschiedet.

Das Gesetz trat zum 01.01.2007 in Kraft.

» Private Krankenversicherung – Wegfall des „Ostabschlages“

Autor: Udo Langkau | 14.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung


Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen

Seit der Gesetzesänderung vom 01.01.2001 sind die staatlichen Zuwendungen für Berufsunfähige stark beschnitten worden, denn besonders erschwerend trifft es die nach dem 01.01.1961 Geborenen. Daraus resultierend ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren im Rahmen der Invaliditätsvorsorge zu einer sehr wichtigen Versicherung avanciert. Die BU-Versicherung sichert den sozialen Status, falls der Versicherte durch Krankheit oder Unfall nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit ausüben kann. Die Zahlen und Statistiken belegen es und machen eine BU-Absicherung notwendig.

Die Auswahl des richtigen Tarifes hängt von vielen Faktoren ab

Bei uns können Sie verschiedene Vergleiche zur Berufsunfähigkeitsversicherung auswählen und kostenlos anfordern.Weitere Informationen zur BU-Versicherung haben wir in unserem BU-Ratgeber für Sie bereitgestellt.

» Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Autor: Udo Langkau | 13.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung


Private Krankenversicherung - Neuer Stichtag für Arbeitnehmer am 02.02.07

Der Wechsel für Arbeitnehmer in die PKV wird erschwert

Offensichtlich haben sich die Union und SPD über die Gesundheitsreform geeinigt, denn der Bundestag soll am 02.02.2007 über die Gesundheitsreform entscheiden. Im Bundesrat ist die Abstimmung für den 16.02.2007 geplant. Das Gesetz soll dann am 01.04.2007 in Kraft treten.

Es scheint, dass der 02.02.2007 ( Bundestagsbeschluss ) der neue Stichtag wird. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer der Wechsel in die PKV erschwert wird (3-Jahresfrist). Wer bis spätestens 1. Februar 2007 seine Mitgliedschaft in der GKV kündigt, darf in die PKV wechseln.

» Private Krankenversicherung - Neuer Stichtag für Arbeitnehmer am 02.02.07

Autor: Udo Langkau | 12.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung


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