Die Versorgungslage des Beamten ist abhängig vom Status
Wie sieht die Versorgung beim Beamten auf Widerruf aus? Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildung. Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Dienstunfähig zu sein bedeutet nicht, dass auch gleichzeitig eine Erwebsminderung vorliegen muss. Die Begriffe „Dienstunfähigkeit“ und „Erwerbsminderung“ werden völlig unterschiedlich definiert.
» Die Versorgungslage des Beamten ist abhängig vom Status
Autor: Udo Langkau | 11.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung

