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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Die Versorgungslage des Beamten ist abhängig vom Status

Wie sieht die Versorgung beim Beamten auf Widerruf aus? Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildung. Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Dienstunfähig zu sein bedeutet nicht, dass auch gleichzeitig eine Erwebsminderung vorliegen muss. Die Begriffe „Dienstunfähigkeit“ und „Erwerbsminderung“ werden völlig unterschiedlich definiert.

Was bedeutet Erwerbsminderung in der Gesetzlichen Rentenversicherung?

Teilweise und vollständige Erwerbsminderung

  • Halbe oder teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Arbeitnehmer nur noch zwischen drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann.
  • Vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

In der Regel ist die fünfjährige Wartezeit beim entlassenen Beamten auf Widerruf, die die gesetzlichen Rentenversicherung vorschreibt, nicht erfüllt. Das heißt, es werden keinerlei Versorgungsansprüche gezahlt.

Autor: Udo Langkau | 11.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


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