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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Archiv: Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Versorgungslage des Beamten ist abhängig vom Status

Wie sieht die Versorgung beim Beamten auf Widerruf aus? Beamte auf Widerruf befinden sich in der Ausbildung. Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Dienstunfähig zu sein bedeutet nicht, dass auch gleichzeitig eine Erwebsminderung vorliegen muss. Die Begriffe „Dienstunfähigkeit“ und „Erwerbsminderung“ werden völlig unterschiedlich definiert.

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Autor: Udo Langkau | 11.03.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch Körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Laut amtlicher Statistik sind die meisten Fälle durch Krankheiten verursacht. Als dienstunfähig können Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn sie infolge von Erkrankungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig werden.

Hinweis:

Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtarzt festgestellt und durch den Dienstherrn
ausgesprochen.

Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung - Fragen und Antworten ( FAQ )

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

„Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“. Doch was ist, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder Unfall dauerhaft geschädigt wird und ein Beamter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Die finanziellen Folgen können zu erheblichen Einbußen im täglichen Leben führen. Sind die
Kinder noch im Haus, gehen zur Schule oder studieren, oder wurde ein Eigenheim angeschafft, ist die monatliche Kostenbelastung sehr hoch. Für diesen Fall gilt es frühzeitig vorzusorgen, beispielsweise mit einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

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Autor: Udo Langkau | 31.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung – Absicherung für Beamte gegen Dienstunfähigkeit wird schwieriger

Nur wenige Versicherer bieten noch eine Absicherung für Beamte

In Deutschland bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften eine „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung gegen das Risiko Dienstunfähigkeit an. Die Gründe dafür sind vielfältig und unterschiedlich, z.B. steigende BU- und DU-Leistungsfälle in den letzten Jahren, hohe Ablehnungsqouten bei der Antragstellung .etc. Zudem werden die Beamten in unterschiedliche Beamtengruppen eingestuft. Die Zahlen sprechen für sich: Jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze. Deshalb passen die Anbieter ihre Bedingungen an und bieten die Dienstunfähigkeitsklausel nur noch für bestimmte Berufsgruppen an, modifizieren ( verschlechtern ) die Versicherungsbedingungen oder ziehen sich komplett aus dem Bereich zurück.

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Autor: Udo Langkau | 28.01.2007 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Das Risiko Dienstunfähigkeit können Beamte gezielt absichern

Risiko Dienstunfähigkeit absichern

Beamte können aus Ihrem Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn nicht berufsunfähig werden,
sondern nur dienstunfähig. Das bedeutet, bei Minderung der Arbeitskraft des Beamten durch körperliche oder geistige Schäden können Beamte dienstunfähig werden. Das bedeutet, als dienstunfähig können Beamte angesehen werden, wenn Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan haben und für den Beamten weiterhin keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Längere Fristen gelten allerdings bei Vollzugsbeamten und Soldaten.

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Autor: Udo Langkau | 23.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung für Vollzugsbeamte – Polizei-, Bundesgrenzschutz- und Feuerwehr-Beamte

Hohes Risiko für Vollzugsbeamte

Vollzugsbeamte der Polizei, der Bundespolizei, des Bundesgrenzschutzes, der Justiz, des Zolls und der Feuerwehr werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 12 bzw. 24 Monate wieder voll arbeitsfähig ist.

Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin trifft übrigens diejenige Dienststelle, die für die Ernennung zuständig war. Dies gilt auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Für den versicherten Beamten stellt die Anerkennung seiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar.

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Autor: Udo Langkau | 05.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare

Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit können Sie als Lehrer, Lehramtsanwärter, Referendar, Studienreferendar, Grundschullehrer, Realschullehrer, Gymnasiallehrer, Studienrat, Berufsschullehrer, Pädagoge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Insbesondere ist dies erforderlich in der Phase als Lehramtsanwärter oder als Referendar in der Sie den Status eines Beamten auf Widerruf haben, denn in dieser Phase haben Sie keine Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherren.

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Autor: Udo Langkau | 05.12.2006 | 0 Kommentare | Rubrik: Dienstunfähigkeitsversicherung


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