Gut abgesichert in das Ausland
Eine Vielzahl von Anbietern einer Auslandskrankenversicherung bietet Verträge in der Regel mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr bis unbegrenzt an. Bei einer kürzeren Vertragslaufzeit handelt es sich meist um eine Reisekrankenversicherung, wobei es dafür interessante Vertragsangebote gibt, insbesondere für Praktikanten, Studenten, Firmen, Personen …etc. die im Ausland arbeiten oder dort für immer leben. Ist der Auslandsaufenthalt jedoch zeitlich begrenzt ( max. 5 Jahre) so ist es meistens günstiger, wenn einen Vertrag auszuwählen, der genau diesen Zeitraum versichert.
» Auslandsversicherung
Das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Bundesländern wurde vom Bundesrat verabschiedet.
Das Gesetz trat zum 01.01.2007 in Kraft.
» Private Krankenversicherung – Wegfall des „Ostabschlages“
Der Wechsel für Arbeitnehmer in die PKV wird erschwert
Offensichtlich haben sich die Union und SPD über die Gesundheitsreform geeinigt, denn der Bundestag soll am 02.02.2007 über die Gesundheitsreform entscheiden. Im Bundesrat ist die Abstimmung für den 16.02.2007 geplant. Das Gesetz soll dann am 01.04.2007 in Kraft treten.
Es scheint, dass der 02.02.2007 ( Bundestagsbeschluss ) der neue Stichtag wird. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer der Wechsel in die PKV erschwert wird (3-Jahresfrist). Wer bis spätestens 1. Februar 2007 seine Mitgliedschaft in der GKV kündigt, darf in die PKV wechseln.
» Private Krankenversicherung - Neuer Stichtag für Arbeitnehmer am 02.02.07