langkau24.de

Versicherungsvergleich und Versicherungen

Highlights einer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern

Flexible Tarifgestaltung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • unterschiedliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauern möglich
  • Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten möglich
  • Vereinbarung einer Dynamik möglich
  • auf Wunsch beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit
  • Vereinbarung einer einmaligen Sonderzahlung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit möglich
  • Lebensphasen-Modell: variable Berufsunfähigkeitsrente für maximal drei Lebensphasen
  • bei Versicherungen auf verbundene Leben: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für eine oder beide Personen möglich
  • 50%-Regelung oder Leistungsstaffel 25/75% bzw. 33 1/3 / 66 2/3%
  • 75%-Regelung – sorgt für einen günstigeren Beitrag
  • hohe Überschüsse zur sofortigen Beitragsreduzierung oder zur Anlage in einen Aktienfonds

Besondere Highlights

  • Einteilung in 5 Berufsgruppen:
    • Akademiker mit besonders niedrigem Risiko
    • Akademiker
    • kaufmännische Berufe
    • Handwerker
    • Berufe mit besonders hohem Risiko
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen
  • Wiedereingliederungshilfe für Berufsunfähige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit

Kundenfreundliche Bedingungen

  • Verzicht auf die gesetzlich vorgesehenen Beitragserhöhungsmöglichkeiten durch Ausschluss von § 41 und § 172 Versicherungsvertragsgesetz
  • keine Beitragserhöhung – auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z.B. bei Berufswechsel)
  • keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands, sofern der Versicherte nicht aktiv beteiligt war oder bei Einsätzen außerhalb der territorialen Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten mit Mandat der NATO oder UNO zu humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen
  • kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten
  • Beschränkung des Leistungsausschlusses von Strahlenschäden ausschließlich auf Strahlung infolge Kernenergie, denen der Versicherte nicht berufsmäßig ausgesetzt ist
  • Versicherungsschutz auch für Hausfrauen, Studenten und Auszubildende – als Zusatzversicherung sogar für Schüler
  • voller Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Unterbrechung (z.B. wegen Mutterschutz oder Erziehungsurlaub) oder endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
  • Rücktrittsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur in den ersten 5 Jahren
  • 100% Leistung schon ab einem Pflegepunkt
  • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Gesundheitsprüfung (z.B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes)
  • Ausbaugarantie in den ersten 5 Jahren bis zum Alter 35 – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Möglichkeit zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten nach einer Beitragsfreistellung der Hauptversicherung durch den VN.

Professionelle Leistungsabwicklung

  • keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
  • freie Arztwahl
  • Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- oder Hörhilfen)
  • für die Dauer der Leistungsprüfung zinslose Beitragsstundung oder Rückerstattung dieser Beiträge im Leistungsfall mit 5 % Zins
  • Prüfung eingereichter Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen - Schadenersatz bei Fristüberschreitung
  • Berücksichtigung eines zuvor ausgeübten Berufs nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel zur Abwehr von Mißbrauchsfällen; d.h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt oder absehbar war
  • Prognose ”voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig” reicht
  • Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit - auch rückwirkend
  • keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse der Leistungspflicht

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern

Copyright © 2003-2009, Udo Langkau Finanzberatung, Kontakt & Impressum, Pflichtangaben