Highlights einer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung
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Flexible Tarifgestaltung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- unterschiedliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauern möglich
- Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten möglich
- Vereinbarung einer Dynamik möglich
- auf Wunsch beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit
- Vereinbarung einer einmaligen Sonderzahlung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit möglich
- Lebensphasen-Modell: variable Berufsunfähigkeitsrente für maximal drei Lebensphasen
- bei Versicherungen auf verbundene Leben: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für eine oder beide Personen möglich
- 50%-Regelung oder Leistungsstaffel 25/75% bzw. 33 1/3 / 66 2/3%
- 75%-Regelung – sorgt für einen günstigeren Beitrag
- hohe Überschüsse zur sofortigen Beitragsreduzierung oder zur Anlage in einen Aktienfonds
Besondere Highlights
- Einteilung in 5 Berufsgruppen:
- Akademiker mit besonders niedrigem Risiko
- Akademiker
- kaufmännische Berufe
- Handwerker
- Berufe mit besonders hohem Risiko
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen
- Wiedereingliederungshilfe für Berufsunfähige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
- Verzicht auf die gesetzlich vorgesehenen Beitragserhöhungsmöglichkeiten durch Ausschluss von § 41 und § 172 Versicherungsvertragsgesetz
- keine Beitragserhöhung – auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z.B. bei Berufswechsel)
- keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn
- weltweiter Versicherungsschutz
- kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands, sofern der Versicherte nicht aktiv beteiligt war oder bei Einsätzen außerhalb der territorialen Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten mit Mandat der NATO oder UNO zu humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen
- kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten
- Beschränkung des Leistungsausschlusses von Strahlenschäden ausschließlich auf Strahlung infolge Kernenergie, denen der Versicherte nicht berufsmäßig ausgesetzt ist
- Versicherungsschutz auch für Hausfrauen, Studenten und Auszubildende – als Zusatzversicherung sogar für Schüler
- voller Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Unterbrechung (z.B. wegen Mutterschutz oder Erziehungsurlaub) oder endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
- Rücktrittsrecht wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nur in den ersten 5 Jahren
- 100% Leistung schon ab einem Pflegepunkt
- Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Gesundheitsprüfung (z.B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes)
- Ausbaugarantie in den ersten 5 Jahren bis zum Alter 35 – ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Möglichkeit zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten nach einer Beitragsfreistellung der Hauptversicherung durch den VN.
Professionelle Leistungsabwicklung
- keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
- freie Arztwahl
- Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- oder Hörhilfen)
- für die Dauer der Leistungsprüfung zinslose Beitragsstundung oder Rückerstattung dieser Beiträge im Leistungsfall mit 5 % Zins
- Prüfung eingereichter Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen - Schadenersatz bei Fristüberschreitung
- Berücksichtigung eines zuvor ausgeübten Berufs nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel zur Abwehr von Mißbrauchsfällen; d.h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt oder absehbar war
- Prognose ”voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig” reicht
- Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit - auch rückwirkend
- keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse der Leistungspflicht
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