Tarifgestaltung einer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung
Flexible Tarifgestaltung in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Der Leistungsfall
1. Mein Beruf
a) Welcher Beruf wird bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt?
Es wird Ihr zuletzt ausgeübter Beruf zugrunde gelegt.
Falls innerhalb der letzten 12 Monate der Beruf gewechselt wurde, kann dieser ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden, allerdings nur, wenn für Sie erkennbar gewesen ist, dass die Berufsunfähigkeit durch diesen Wechsel eintritt. Durch diese Klausel wird verhindert, dass die Berufsunfähigkeit absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt wird.
b) Ich bin Schüler – bin ich nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichert?
Nein, bei der bei der ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung stellt »Schüler« ein eigenes Berufsbild dar. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit wird geprüft, ob Sie die Tätigkeiten, die ein Schüler ausübt (lernen, Hausaufgaben machen, konzentrieren,…), noch ausüben können.
c) Ich bin Hausfrau, welcher Beruf ist versichert?
Hier ist der Beruf »Hausfrau« versichert und dabei die Tätigkeiten, die eine Haushaltsführung mit sich bringt (Wäsche waschen, putzen, einkaufen,…).
d) Ich bin zurzeit im Erziehungsurlaub, habe ich keinen Versicherungsschutz mehr?
Hierbei wird Ihre persönliche Situation berücksichtigt: Während der Elternzeit wird unterstellt, dass es sich nur um eine Unterbrechung Ihrer bisherigen Berufstätigkeit handelt. Es sei denn, es liegen andere Hinweise vor. Es wird also der vor der Elternzeit ausgeübte Beruf zugrunde gelegt. Falls ersichtlich ist, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben wollten, Sie also aktiv in den Beruf »Hausfrau« gewechselt haben, wird der Beruf »Hausfrau« geprüft. Es handelt sich hier um Einzelfallprüfungen.
2. Was bedeutet Verweisung?
Grundsätzlich werden zwei Arten der Verweisung unterschieden: die abstrakte und die konkrete Verweisung. ( siehe BU Lexikon )
3. Wie lange muss die Berufsunfähigkeit vorliegen?
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich 6 Monate bestehen. Diese Beurteilung muss uns ein Arzt bestätigen. Kann der Arzt diese Prognose nicht stellen, wird nachdem die Berufsunfähigkeit bereits sechs Monate bestanden hat, rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit geleistet.
4. Gibt es bei der Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistung irgendwelche Fristen zu beachten ?
Nein, es gibt keine besonderen Fristen bei der Beantragung zu beachten: Den Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen können Sie auch nachträglich stellen. Die ausgewählte Berufsunfähigkeitsversicherung leistet immer rückwirkend von Beginn der Berufsunfähigkeit an.
5. Muss ich weiterhin Beiträge zahlen während die Berufsunfähigkeit geprüft wird?
Während der Prüfung der Berufsunfähigkeit haben Sie zwei Möglichkeiten, wie mit der Beitragszahlung umgegangen werden soll:
- Sie lassen die Beiträge zinslos stunden oder
- Sie zahlen weiterhin die Beiträge. Im Leistungsfall bekommen Sie diese + 5 % Zinsen p.a. zurückgezahlt.
6. Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest?
Die Berufsunfähigkeit wird durch einen Arzt ihrer Wahl festgestellt. Wichtige Teilpunkte sind übrigens der Grad der Berufsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
7. Was beinhaltet die so genannte Arztanordnungsklausel?
Die Arztanordnungsklausel besagt, falls sich der Versicherte den Anordnungen eines Arztes nicht folgt der Versicherer von der Leistung frei ist. Die ausgewählte Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf diese Klausel, da es sich um Härtefälle handeln kann – z.B. eine Operation mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit oder bestimmte Medikamente mit gravierenden Nebenwirkungen. Hilfsmittel des täglichen Lebens – z.B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen sind von dieser Regelung ausgenommen.
8. Was bedeutet „Pflegebedürftigkeit“?
Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn Sie pflegebedürftig sind. Die Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn Sie einen von vier möglichen Pflegepunkten erreichen (z.B. wenn Sie die Hilfe einer anderen Person – auch trotz Verwendung eines Rollstuhls oder anderer Gehilfen – beim Fortbewegen im Zimmer benötigen). Berufsunfähigkeit liegt in einem solchen Fall vor, auch wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt.

