Tarifgestaltung einer ausgewählten Berufsunfähigkeitsversicherung
Während der Vertragslaufzeit
1. Muss ich mitteilen, wenn ich einem neuen Beruf nachgehe?
Nein, Sie müssen uns einen Berufswechsel – auch in einen gefährlicheren Beruf (höhere Berufsgruppe) – nicht mitteilen. Falls Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen, wird immer der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft.
2. Muss ich ein gefährliches Hobby melden?
Auch hier gilt: Bei Vertragsabschluss werden Sie hiernach im Antrag gefragt und müssen diese Frage dann wahrheitsgemäß beantworten. Falls Sie während der Vertragslaufzeit erstmals ein gefährliches Hobby aufnehmen, sind Sie nicht verpflichtet, uns das mitzuteilen.
3. Wie kann ich den Berufsunfähigkeitsschutz während der Vertragslaufzeit anpassen?
Während der Laufzeit haben Sie die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen unsere Nachversicherungs- und Ausbaugarantien zu nutzen:
- Nachversicherungsgarantie: Der Berufsunfähigkeitsschutz kann bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie,…) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Ausbaugarantie: In den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit bis zum Alter 35 kann – ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung – der Berufsunfähigkeitsschutz ausgebaut werden. Hierfür ist kein besonderes Ereignis nötig!
4. Kann der Beitrag während der Vertragslaufzeit angehoben werden?
Falls Sie eine Dynamik vereinbart haben, erhöht sich der Beitrag im vereinbarten Maße. Auf das Recht nach § 41 und § 172 VVG, die (Brutto-) Beiträge während der Vertragslaufzeit anzupassen, verzichten wir. Das heißt: Die Bruttobeiträge (vor Verrechnung der Überschüsse) stellen die Obergrenze für den Beitrag dar. Die Höhe der Überschussbeteiligung kann sich allerdings während der Laufzeit ändern.

