Ärztekammer
Die Ärztekammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung. Sie wurden auf Grund der Gesetze der Länder über die Berufsvertretung (Kammergesetze) geschaffen. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen sie die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben als Inhaber mittelbarer Staatsgewalt wahr. Sie unterstehen der Staatsaufsicht der in Betracht kommenden Behörde (Ministerium oder oberste Gesundheitsbehörde des Landes), welche die Einhaltung der Gesetze und der genehmigungspflichtigen Satzung der Kammer überwacht.
Die Ärztekammern haben insbesondere die Aufgaben, die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen, auf ein gedeihliches Verhältnis der Ärzte untereinander hinzuwirken, die ärztliche Fortbildung zu fördern, Sozialeinrichtungen für die Ärzte und deren Angehörige zu schaffen, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und sonstige ihr übertragene oder in den Rahmen ihrer Zweckbestimmung fallenden Aufgaben durchzuführen.
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