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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Arbeitsunfähigkeit: Begriffsdefinition für die Krankentagegeldversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, Selbstständige oder freiberuflich Tätige auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend.

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Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

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