Basistarif
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Die Basistarife (nicht zu verwechseln mit den Basistarifen Ost) waren eine Reaktion verschiedener Krankenversicherer auf die Einführung der Gesundheitsreform im Jahr 1989.
Durch die Neuregelungen des Gesundheitsreformgesetzes wurden verschiedene Personengruppen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ausgegrenzt! Für diese und noch andere Personenkreise werden die sogenannten Basistarife als relativ preiswerter und umfassender Schutz angeboten.
Die drei entscheidenden Merkmale - die den Basisschutz auch von den herkömmlichen Standardtarifwerken unterscheiden - sind die folgenden:
- Begrenzung der Erstattungsbeträge auf bestimmte Vielfachsätze der GOÄ/GOZ (1,3/1,7fach GOÄ; 2,0/2,3fach GOZ)
- Bindung der Versicherungsfähigkeit an bestimmte Einkommensgrenzen
- Ausgabe einer sog. Basis-Card
Eine Aufnahme in die Basistarife ist möglich, wenn das Einkommen der zu versichernden Person mit dem seines Ehegatten zusammen nicht über der Jahresentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Bei Familien mit mind. 2 Kindern erhöht sich dieser Betrag um ein Drittel. Wird die Jahresentgeltgrenze nun überschritten, besteht die Möglichkeit den Basistarif weiter zu behalten - allerdings ohne die Basis-Card!
Weiter hat der Versicherte das Recht seinen Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten umstellen zu lassen.
Diese Umstellung wird von jeder Gesellschaft etwas anders gehandhabt - in der Regel jedoch entfallen bei Wechsel in Tarifen, die gleichartige Leistungen vorsehen, eine erneute Risikoprüfung und die Wartezeiten!
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