Beendigung Versicherungsverhältnis
Das Versicherungsverhältnis endet in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung durch:
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer
- Tod des Versicherungsnehmers
- Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
- Rücktritt oder Anfechtung
In der Krankentagegeldversicherung durch:
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer
- Wegfall der Versicherungsfähigkeit (Ende der Berufstätigkeit)
- Bezug von Altersrente, Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren
- Tod des Versicherungsnehmers
- Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
- Rücktritt oder Anfechtung
Nähere Hinweise siehe Stichworte zu den einzelnen Beendigungsgründen.
Alphabetischer Index
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