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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Bundeserziehungsgeld

Erziehungsgeld erhalten alle Mütter, die ihr Kind selbst betreuen (Arbeitnehmerinnen, Selbstständige, Hausfrauen, Schülerinnen, Studentinnen). Anstelle der Mutter kann auch der Vater Erziehungsgeld erhalten, wenn er die Betreuung und Erziehung des Kindes übernimmt. Das Erziehungsgeld gibt es nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stief- und Adoptivkinder.

Der Anspruch auf Erhalt von Erziehungsgeld entsteht mit der Geburt des Kindes und endet mit der Vollendung des 24. Lebensmonats. Bei Mehrlingsgeburten wird für jedes Kind extra das Erziehungsgeld gezahlt.

Eltern können bei der erstmaligen Antragstellung wählen, zwischen:

  • dem Regelbetrag für die mögliche Bezugsdauer bis zum 24. Lebensmonat in Höhe von höchstens € 300,- monatlich, insgesamt max. € 7.200,- (seit 01.01.2004).

oder

  • dem Budget-Angebot für die mögliche Bezugsdauer bis zum 12. Lebensmonat in Höhe von höchstens € 450,- monatlich, insgesamt max. € 5.400,- (seit 01.01.2004).

Die Höhe des Erziehungsgeldes richtet sich nach dem Einkommen.
Dabei gelten folgende Einkommensgrenzen:

Für den Regelbetrag:

1. bis 6. Lebensmonat* (ab 2004) Ausschlussgrenze7. bis 24. Lebensmonat** (ab 2004) Minderungsgrenze
Ehepaare und Eltern in eheähnlichen Gemeinschaften€ 30.000,-€ 16.500,-
Alleinerziehende€ 23.000,-€ 13.500,-

Für das Budget:

1. bis 12. Lebensmonat* (ab 2004) Budgetgrenze7. bis 12. Lebensmonat** (ab 2004) Minderungsgrenze
Ehepaare und Eltern in eheähnlichen Gemeinschaften€ 22.086,-€ 16.500,-
Alleinerziehende€ 19.086,-€ 13.500

* In den ersten 6 Monaten wird das Erziehungsgeld in der Regel in voller Höhe gewährt. Wird die Einkommensgrenze überschritten entfällt das Erziehungsgeld ersatzlos.

** Werden diese Einkommensgrenzen überschritten, wird das Erziehungsgeld ab dem 7. Monat einkommensabhängig gemindert. Ein Betrag von monatlich weniger als € 10,- wird nicht ausgezahlt.

Übersteigt das Einkommen die oben genannten Grenzen wird das Erziehungsgeld gekürzt, und zwar monatlich um 5,2% des jährlich zu viel Verdienten, beim Budget um 7,2%.

Für die Berechnung des Erziehungsgeldes im ersten Lebensjahr des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgebend, für das zweite Lebensjahr das voraussichtliche Einkommen des folgenden Jahres.

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind:

Für Geburten im Jahr:2002200320042005
€ 2797,-€ 3140,-€ 3140,- € 3140,-

Das Mutterschaftsgeld der GKV-versicherten Frauen wird auf das Erziehungsgeld angerechnet.

Das Erziehungsgeld wird bei den von den Ländern bestimmten zuständigen Stellen beantragt.

GKV-versicherte Personen sind während des Bezugs von Erziehungsgeld beitragsfrei weiterversichert, für PKV-Versicherte besteht Beitragspflicht.

Soziale Sicherung bei Inanspruchnahme von Erziehungsgeld

1) Krankenversicherung
GKV-versicherte Personen sind während des Bezugs von Erziehungsgeld und während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert. PKV-versicherte Personen sind beitragspflichtig.

2) Gesetzliche Rentenversicherung
Seit 1.1.1992 werden 3 Kindererziehungsjahre angerechnet.

3) Arbeitslosenversicherung
Der Schutz in der Arbeitslosenversicherung bleibt während des Bezuges von Erziehungsgeld beitragsfrei aufrechterhalten. Diese Zeit wird einer beitragspflichtigen Beschäftigungszeit gleichgestellt.

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