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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Eintrittsalter

Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag. Es wird nach folgender Formel errechnet:

Kalenderjahr des Versicherungsbeginns
./. Geburtsjahr
= Eintrittsalter

Ausnahme:
Für Kinder und oft auch für Jugendliche gibt es keine Einzel-, sondern die Gruppenalter 0-16 und 17-20 Jahre. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag für das Alter 21.

Die Gruppenalter sowie das Alter des ersten Erwachsenenbeitrags sind bei jedem Versicherer individuell geregelt.

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Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

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