Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
Nach den MB/KK 94 sind Entziehungsmaßnahmen einschl. Entziehungskuren von der Erstattung ausgeschlossen.
Alle unmittelbaren Krankheits- und Unfallfolgen einer Sucht sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Alphabetischer Index
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