Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Am 17.11.1881 wurde die Einführung der Sozialversicherung durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet.
Es wurden folgende Gesetze geschaffen:
1883 die Krankenversicherung
1884 die Unfallversicherung
1889 die Rentenversicherung der Arbeiter
1911 wurden diese Gesetze in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Die RVO gilt heute noch.
Träger der Krankenversicherung sind:
Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.
Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Übrigens:
Jeder gesetzlich Versicherte kann seinen Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ausbauen oder ergänzen!
Alphabetischer Index
© HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG Mit freundlicher Unterstützung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernimmt die HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG keine Haftung.
Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

