langkau24.de

Versicherungsvergleich und Versicherungen

Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank und gibt es sonst kein Familienmitglied zur Betreuung, kann die erwerbstätige Mutter (oder der erwerbstätige Vater) zu Hause bleiben. Lohn oder Gehalt werden vom Arbeitgeber bis zu 5 Tage pro Jahr und Kind zu 100% weitergezahlt. Hierbei gibt es auch keine Altersbegrenzung beim Kind.

Ist das Kind länger als 5 Tage im Jahr krank und betreuungsbedürftig (muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden), dann können GKV-Versicherte für weitere 5 Tage das "Kinderpflegekrankengeld" der Krankenkasse beanspruchen (Alleinerziehende bis zu 15 weitere Tage). Dieses beträgt seit 01.01.97 nur noch 70% des vorherigen Bruttoverdienstes, begrenzt auf 90% vom Nettoverdienst. Das Kinderpflegekrankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nur für Kinder unter 12 Jahre bezahlt.

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Bei mehreren versicherten Kindern bestehen die Ansprüche in einem Kalenderjahr entsprechend mehrfach, jedoch nicht für mehr als 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden bis 50 Arbeitstage (hierbei werden jeweils die 5 Tage, die der Arbeitgeber bezahlt, abgezogen).

Der Arbeitgeber ist immer vor der Krankenkasse leistungspflichtig, es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist für solche Fälle ausdrücklich vorgesehen, dass Lohn oder Gehalt nicht fortgezahlt werden.

Auch die Arbeitsämter zahlen Kinderpflegekrankengeld, wenn ein Arbeitsloser wegen der Erkrankung eines (unter 12 Jahre alten) Kindes nicht auf Stellensuche gehen kann.

Mit dem in Kraft treten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wird das Kinderkrankengeld voraussichtlich künftig nicht mehr über die Krankenkasse, sondern über Steuern finanziert.

Vergleich Private Krankenversicherung anfordern

Alphabetischer Index

© HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG Mit freundlicher Unterstützung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernimmt die HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG keine Haftung.


Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

Copyright © 2003-2009, Udo Langkau Finanzberatung, Kontakt & Impressum, Pflichtangaben