Kündigung wegen Beitragsanpassung
Muss die Versicherung wegen steigendem Leistungsbedarf den Beitrag anpassen oder erhöhen, kann der Versicherungsnehmer die Versicherung der betroffenen Personen vorzeitig kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Versicherer die Leistungen vermindert.
Die außerordentliche Kündigung muss bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung dem Versicherer zugegangen sein.
Sie wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt. Wird diese Frist versäumt, kann sich der VN auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr berufen.
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