Leistungen aus den Krankentagegeldtarifen bei Mutterschaft
Während einer Schwangerschaft fallen verschiedene ärztliche Maßnahmen an, die sich allgemein als Mutterschaftsvorsorge darstellen lassen. Diese Vorsorgeuntersuchungen - im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien - werden aus den einschlägigen Tarifen erstattet.
Aus der Krankentagegeld-Versicherung werden Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nicht fällig. Während der gesetzlichen festgelegten Mutterschutzfristen ist eine Leistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Selbstständige, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Außerhalb dieser gesetzlichen Beschäftigungsverbote besteht Anspruch auf das Krankentagegeld auch dann, wenn eine völlige Arbeitsunfähigkeit ausschließlich durch die Schwangerschaft begründet ist.
Zum Mutterschaftsgeld: Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von der GKV. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die der Gesetzgeber der GKV auferlegt hat. Diese Leistungen sind aber mit dem Versicherungsgedanken nicht vereinbar. Deshalb sehen die Tarife der PKV solche Leistungen nicht vor.
Privat versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.
(Näheres zum Mutterschaftsgeld siehe Stichwort "Mutterschaftsgeld")
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