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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Mitversicherung nach Eheschliessung

Beantragt der Versicherungsnehmer die Mitversicherung des Ehepartners innerhalb zweier Monate nach Eheschließung, entfällt die allgemeine Wartezeit.
Voraussetzung dafür ist: Es wird ein gleichartiger Versicherungsschutz beantragt und der Versicherungsnehmer selbst ist seit mindestens drei Monaten bei dem Versicherer versichert.

Siehe auch Stichwort "Wartezeiten".

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Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

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