Mutterschutz - Gesetzliches Beschäftigungsverbot
Für die werdende Mutter beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin der Mutterschutz. Sie darf allerdings auf eigenen Wunsch bis zum "letzten" Tag arbeiten.
Nach der Entbindung folgt das 8-wöchige gesetzliche Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten beträgt die Frist 12 Wochen.
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