Negativliste Arzneimittel
Mit Wirkung ab 1.7.1991 ist die "Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung" ergangen.
Durch die Verordnung wurden Arzneimittel aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) ausgeschlossen, wenn
- sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten - oder
- ihre Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe (mehr als drei Wirkstoffe) nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann - oder
- der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen ist
Alphabetischer Index
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