Negativliste Hilfsmittel
Mit Wirkung ab 1.1.1990 ist die "Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis" in der Gesetzlichen Krankenversicherung ergangen.
Danach entfielen aus der Leistungspflicht der Kassen:
- Hilfsmittel mit geringem Preis wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Augenklappen, Augenbadewannen, Milchpumpen etc.
- Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen wie z.B. Bandagen ohne Verstärkungselemente, die die Gelenkbewegung einschränken.
- Instandsetzungsarbeiten an Brillengestellen für Erwachsene.
- Batterien und Ladegeräte für Hörgeräte für Versicherte über 18 Jahre.
Alphabetischer Index
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