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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Regelung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz

Das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) regelt die max. 3-jährige Elternzeit (früher Erziehungsurlaub).

"Elternzeit ist der privatrechtliche Anspruch der berufstätigen Eltern gegen ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes."*

Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.

Wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, muss dies beim Arbeitgeber 6 Wochen, ansonsten 8 Wochen vorher beantragt werden. Gleichzeitig muss mitgeteilt werden, für welche Zeiten innerhalb der ersten 2 Jahre Elternzeit genommen wird. Die Elternzeit darf insgesamt auf bis zu 4 Zeitabschnitte verteilt werden.
Auf 12 Monate der Elternzeit kann zunächst verzichtet werden. Diese können dann auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes - mit Zustimmung des Arbeitgebers - verschoben werden.

Dem Elternteil, der Elternzeit in Anspruch nimmt, darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden (bei Kleinstbetrieben sind Ausnahmen möglich).

Krankenversicherung

Regelung seit 01.01.2001:
Privat versicherte Frauen bleiben auch während der Mutterschutzfristen und während der Elternzeit privat versichert (keine kostenfreie Familienversicherung möglich).

Freiwillig GKV-Versicherte bleiben beitragsfrei, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Ist der Partner privat versichert, bemisst sich der GKV-Beitrag nach der Hälfte des Einkommens im Rahmen der Höchstsätze.

Freiwillig Versicherte ohne Arbeitsverhältnis bezahlen in der Elternzeit einen Mindestbeitrag. Die Beitragshöhe wird durch die Satzung der Krankenversicherung eigenständig festgelegt.

Nähere Informationen zu dem Thema "Berufstätigkeit, Teilzeitarbeit, Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht während der Elternzeit" sind unter dem Stichwort TEILZEITBESCHÄFTIGUNG" und "ELTERNZEIT" zu finden.

*Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die neue Elternzeit. Leitfaden für die Praxis. 2003.

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