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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Risikozuschlag

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet er sich vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – risikogerecht kalkuliert. Deshalb muss bei jedem Antrag geprüft werden, ob ein normales oder erhöhtes Risiko versichert werden soll. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor Abschluss der Versicherung an Krankheiten oder Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können.

Erhöhte Risiken können nicht zum Tarifbeitrag versichert werden, denn der Tarifbeitrag ist für einen Leistungsbedarf kalkuliert, der nicht von Kosten für "Vorerkrankungen" beeinflusst wird. Ist mit solchen Kosten zu rechnen, müssen die Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen werden. Dieser wird wie folgt errechnet: Anhand des Krankheitsbildes kann festgestellt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Vorerkrankungen behandlungsbedürftig und welche Kosten dafür aufzuwenden sind. Aus dem Ergebnis von Wahrscheinlichkeit und Kosten wird der jeweils erforderliche Risikozuschlag individuell ermittelt.

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Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

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