Schadenrichtlinie
Aussage:
Diese Quote zeigt auf, in welchem Umfang die Beitragseinnahmen unmittelbar in Versicherungsleistungen und Alterungsrückstellungen fließen.
Hinweise:
Der Schadenaufwand umfasst dabei nicht nur die Aufwendungen für gegenwärtige Erstattungsleistungen, sondern auch die Zuführungen zu den Rückstellungen für das mit dem Alter wachsende Risiko (kurz: Alterungsrückstellungen). In dieser Hinsicht unterscheidet sich die so neu definierte Schadenrichtlinie auch von der bisherigen Schadenrichtlinie, bei der ausschließlich die Aufwendungen für gegenwärtige Erstattungsleistungen auf die Beitragseinnahmen bezogen sind. Dadurch, dass nun auch die Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen berücksichtigt sind, trägt die neue Quote dem für die PKV typischen Kalkulationsprinzip Rechnung.
Die Höhe der Quote wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Zunächst ist zu bedenken, dass sich Beitragsanpassungen in dieser Quote bemerkbar machen. So führen Beitragsanpassungen dazu, dass die Quote zunächst sinkt. Umgekehrt kann eine sehr hohe Quote auch darauf hinweisen, dass künftig mit Beitragsanpassungen gerechnet werden kann. Die Ursachen für eine ungünstige Schadensituation können sowohl in den gegenwärtigen Erstattungsleistungen liegen (weil sie höher als erwartet sind) als auch in der Zuführung zu den Alterungsrückstellungen (weil die tatsächlichen Abgänge niedriger sind als erwartet). Des weiteren kann eine hohe Schadenrichtlinie auf eine günstige Kostensituation des Versicherers hinweisen, da in den Beitragseinnahmen auch die Beitragsteile zur Deckung aller Kosten enthalten sind.
Diese Quote ist nicht isoliert zu sehen; sie ist gemeinsam mit den Kennzahlen "Verwaltungskostenquote" und "Abschlusskostenquote" Bestandteil der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote.
Alphabetischer Index
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