Sozialstation
Sozialstationen sind lokale oder regionale Einrichtungen, die ambulante sozialpflegerische Dienste mit Fachkräften und Helfern anbieten. Inzwischen gibt es ca. 1600 der meist von Wohlfahrtsverbänden getragenen Sozialstationen in allen Bundesländern.
Die Aufgaben einer Sozialstation umfassen:
- ambulante Pflege und Hilfe für kranke und bedürftige Menschen
(Grundpflege, Behandlungspflege, Beschäftigungs- und Bewegungstherapie) - Eiinleitung flankierender Maßnahmen in der Sozialhilfe
- Aufklärung und Schulung der Bürger in häuslicher Altenpflege
- Aktivierung der Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlicher Helfer einschl. deren Schulung
- Aufrechterhaltung sozialer Außenkontakte
(Teilnahme an Freizeitaktivitäten, Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Bildungsmaßnahmen)
Grundsätzlich erbringen die Sozialstationen ihre Leistungen gegen Entgelt; in vielen Fällen können diese Kosten jedoch ganz oder teilweise von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen werden.
Alphabetischer Index
© HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG Mit freundlicher Unterstützung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernimmt die HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG keine Haftung.
Im PKV-Lexikon der Udo Langkau Finanzberatung finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um die private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Krankenkasse. Mithilfe dieser Begriffserklärungen und unserem Versicherungsvergleich erhalten Sie schnell die gewünschten Informationen und zudem ein passendes Angebot.

