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Versicherungsvergleich und Versicherungen

Versicherungsfall

Versicherungsfall in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Als Versicherungsfall gelten auch:

  • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung
  • Ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
  • Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

In der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

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