Wahlleistungen
Der Patient kann als zusätzliche Leistungen im Krankenhaus die sogenannten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Unterschieden werden dabei ärztliche Wahlleistungen – die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl – sowie nichtärztliche Wahlleistungen wie Telefon, Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü, Bereitstellung eines Fernsehgerätes.
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