Praxisausfallversicherung / Kanzleiausfallversicherung
- unentbehrliche Absicherung für Freiberufler und Selbständige
Der Erfolg des Unternehmens ist entscheidend von der Person des Freiberuflers geprägt, insbesondere durch...
- Persönliche Kompetenz
- Persönlicher Einsatz
- Persönliche Anwesenheit
- Persönliche Haftung
- Persönliche Rechte, Zulassungen etc.
Dieser hohe Einsatz hat häufig auch eine aufwendige Freizeitgestaltung zur Folge, Freiberufler leisten sich mehr!
Wer "frei" arbeitet, ist besonders von der eigenen Leistungsfähigkeit abhängig, denn der Ausfall - z. B. durch Krankheit oder Unfall - trifft das Unternehmen praktisch am Lebensnerv!
Problem für Freiberufler bei Unfall/Krankheit oder Unterbrechung durch Sachschaden
Was passiert, wenn der Freiberufler einen Unfall oder eine Krankheit erleidet?
- Sie können Ihr "täglich Brot" nicht erarbeiten -> Umsatz fehlt
- Sie können die meist erheblichen fortlaufenden Betriebskosten nicht mehr erwirtschaften
Was decken die anderen Versicherungen nicht ab?
- Mit einem Krankentagegeld können Freiberufler zwar ihr Nettoeinkommen absichern, aber nicht die fixen Betriebskosten
- Mit einer Betriebsunterbrechnungs-Versicherung decken Freiberufler zwar Unterbrechungen durch Sachschäden, aber nicht durch Krankheit oder Unfall ab
Wie kann diese Versorgungslücke geschlossen werden?
Mit der Praxis-Ausfallversicherung können bei Krankheit oder Unfall die fixen Kosten aufgefangen werden!
Der Schadenfall
Unterbrechungsschaden...
...ist der Schaden der dadurch entsteht, dass die versicherte Person an einer nachzuweisenden Zahl von Werktagen aufgrund eines Schadenereignisses nicht in der Praxis/dem Betrieb tätig werden kann
Unfall oder Krankheit der verantwortlichen leitenden Person
Quarantäne (bei ambulanter Behandlung einer Krankheit gilt eine 3-monatige Wartezeit)
Beschädigung oder Zerstörung von Betriebseinrichtungen durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel
- Leitungswasser
- Einbruch/Diebstahl
- Vandalismus
Für die Modelle Top und Kompakt gilt
- Ersatzleistungen
- 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme
vereinfachte Abwicklung bis 350 EUR/Werktag (außer Samstags) - Übersteigt der nachgewiesene Unterbrechungsschaden diesen Betrag, wird die Entschädigung bis zur Höhe von 1/250 der Versicherungssumme pro Werktag ausgezahlt. (Als Nachweis gelten Geschäfts-, Steuer- oder ähnlich geeignete Unterlagen) bei TOP-Schutz höchstens 1.600 EUR/Werktag (außer Samstage) bei Kompakt-Schutz höchstens 1.000 EUR/Werktag (außer Samstage)
Summenermittlung
Die Versicherungssumme richtet sich nach der Höhe der fixen Betriebskosten einer Praxis/Betriebes
Zur Hilfe dient der Summenermittlungsbogen
Gewinn ist beim TOP-Schutz (nur für Ärzte) mitversicherbar (dann kein Ausschluß der Sachrisiken möglich)
Bei bestehenden Vergrägen ist eine Anpassung der Versicherungssumme innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
Das 3-Stufen-Modell in der Praxis-Ausfallversicherung:
TOP
* Ärzte
* Zahnärzte
* Tierärzte
KOMPAKT
* Berufsstaffel I
* Berufsstaffel II
BASIS
* Vertreterkosten
* Berufsstaffel I
TOP-Schutz für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Betriebskosten und Betriebsgewinn sind versicherbar
- Sachschäden können beitragsmindernd ausgeschlossen werden
- 60 Tage Nachhaftung bei Tod oder notwendig gewordener Schließung wegen vollständiger Berufsunfähigkeit
kurze Karenztage:
Leistungen setzen bereits ab 6. bzw. 10. Werktag (ohne Samstage) ein
KOMPAKT-Schutz
- 2 Berufsgruppenstaffeln
- Individuelle Anpassung an den jeweiligen Bedarf, Abschluß ohne oder mit Sachrisiken/Vandalismus möglich
- Verlängerungsmöglichkeiten für die Karenzzeit verbunden mit spürbaren Beitragsnachlässen!
- Schadensfreiheitsrabatte:
- nach 3 Jahren Laufzeit 5 %
- nach 4 Jahren Laufzeit 10 %
- nach 5 Jahren Laufzeit 15 %
- Anrechnungsfranchise -> bis zu einem Satz von 50 % Selbstbehalt der Fixkosten möglich
KOMPAKT-Schutz Berufsgruppe Staffel I
- nur für Freiberufler
- niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Psychologen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
- Steuerberater, Unternehmensberater
- Heilpraktiker, Logopäden
- Ingenieure, Architekten
- Sachverständige, Gutachter
KOMPAKT-Schutz Berufsgruppe Staffel II
* bezieht sich auf Dienstleistungsberufe bzw. Heilberufe, die eine spezielle Ausbildung erfordern:
- Physiotherapeuten, Masseure
- Restauratoren
- Softwareentwickler
Voraussetzung:
Das Weiterlaufen des Betriebes muss im Wesentlichen von der Anwesenheit des selbständigen Betriebsinhaber abhängen!
BASIS-Schutz = Vertreterkostenversicherung
- für alle Freiberufler (Berufsgruppe Staffel I)
- Bei Ausfall der leitenden/versicherten Person durch Unfall oder Krankheit werden die nachgewiesenen Vertreterkosten max. bis zum vereinbarten Tagessatz erstattet
- Keine Betriebskostenermittlung, der Kunde bestimmt die Höhe des Tagessatzes (von min. EUR 100,- bis EUR 500,-) selbst
Für alle Modelle gilt:
| TOP | KOMPAKT | BASIS | |
| Mindest-VSU: | 25.000,- EUR | 25.000,- EUR | 25.000,- EUR (100,- EUR pro Tag) |
| Höchst-VSU: | 400.000,- EUR | 250.000,- EUR | 125.000,- EUR (500,- EUR pro Tag) |
-> Darüber hinaus Niederlassungs-Anfrage
- Großes ärtzliches Attest und betriebswirtschaftliche Abrechnung ab 200.000,- EUR VSU erforderlich
- Gemeinschaftspraxen/Sozietäten
- Eine genaue Zuordnung der Kosten muss möglich sein, Karenzzeit sollte min. 20 Werktage betragen
Wer "frei" arbeitet ist besonders von der eigenen Leistungsfähigkeit abhängig, denn der Ausfall - z. B. durch Krankheit oder Unfall - trifft das Unternehmen praktisch am Lebensnerv!

