Rürup Rente Vergleich ( Basisrente )
Seit Anfang 2005 ist die erste Schicht der Altersvorsorge die so genannte Rürup Rente, auch Basisrente genannt. Bei der Rürup Rente haben Sie kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, das angesparte Kapital muss verrentet werden und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Die Rürup Rente ist besonders für Selbstständige mit hoher Steuerbelastung interessant. Es ist ihre einzige Möglichkeit, bei Neuabschlüssen von Steuerbegünstigungen bei der Altersvorsorge zu profitieren, da sie weder die Riester Rente noch die betriebliche Altersvorsorge beanspruchen können. Der Rürup Rente Vergleich kann allerdings auch für Angestellte und Beamte sinnvoll sein. Vermitteln Sie sich einen Überblick über mögliche Beitragssätze, unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen auch bei der Suche nach dem für Sie optimalen Anbieter.
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Rürup Rente
Die Rürup Rente ist eine Rentenversicherung welche mit einem Sparkonto vergleichbar ist, denn bei der Rürup Rente hat der Anleger die Auswahl regelmäßige oder einmalige Einzahlungen leisten zu können. Dabei richtet sich die Verzinsung Ihres Sparguthabens nach der ausgewählten Anlagestrategie. Bei der Auswahl der Anlageform stehen für den Anleger diverse Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Immobilienfonds, Investmentfonds oder Kapitalanlagen mit garantierter Wertentwicklung. Zudem können die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich gefördert werden und zwar bei Singles bis 20.000 Euro pro Jahr und bei Verheirateten bis 40.000 Euro pro Jahr. Die Auszahlungen werden bei Rentenbeginn analog der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert. Das bedeutet: Wenn die Sparbeiträge einmal eingezahlt sind, sind sie vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr verfügbar. Dieser Nachteil ist der Preis der steuerlichen Förderung. Der Vorteil ist allerdings, dass das Sparguthaben in der Ansparphase nicht gepfändet werden kann und bei der Ermittlung von Arbeitslosenbezügen bleibt das Guthaben unberücksichtigt. Je nach Rentenbeginn ( frühestens ab dem 60. Lebensjahr ) wird das Guthaben in Form einer lebenslangen monatlichen Rente an Sie ausgezahlt.

